Das Notfallsanitäter Gesetz (NotSanG) ist am 01.01.2014 in Kraft getreten und löst somit die Ausbildung zum Rettungsassistenten ab. Gemäß dem NotSanG werden die Schüler in 3 Ausbildungsstätten ausgebildet:
Während der praktischen Ausbildungszeit werden Praktika in verschiedenen Einrichtungen absolviert. Hierzu gehören unter anderem Praktika im Kindergarten sowie im Alten- und Pflegeheim.
Die Inhalte der Ausbildung befähigen später dazu, eigenständig Notfallpatienten zu beraten und zu versorgen. Die Notfallsanitäterschüler (m/w/d) werden von den Praxisanleitern darin ausgebildet, invasive Maßnahmen und Therapien bis zur Übergabe an einen Arzt einzuleiten. Dies geschieht nach den jeweiligen aktuellen medizinischen Standards und Leitlinien.
Die Krankenhaus Praktika werden an verschiedenen Kooperationskliniken absolviert.